- Schnell
- Sicher
- Risikolos
Falls Sie Ihren Auftrag bis zum 22.05.2018 erfasst haben (Ihre Vorgangsnummer ist 12-stellig oder 14-stellig) klicken Sie bitte hier
Aufträge nach dem 22.05.18Falls Sie Ihren Auftrag nach dem 22.05.2018 erfasst haben (Ihre Vorgangsnummer sieht wie folgt aus, z.B. 664199) klicken Sie bitte hier: https://cma.flugrecht.de
Wenn Sie Fragen zu einem Auftrag haben, stehen Ihnen folgende Kontaktmöglichkeiten zur Verfügung:
Vielen Dank!
Ihr Flugrecht-Kundenservice
Unsere Provision fällt nur im Erfolgsfall an. Garantiert ohne Risiko für Sie. Erst, wenn die Airline bezahlt, erhalten wir unsere Provision auf die bei Beauftragung ermittelte Entschädigungssumme.
Viele Fluggesellschaften lehnen Entschädi-gungsforderungen, wenn sie Passagiere direkt stellen, grundsätzlich ab. Sparen Sie sich die Arbeit und den Ärger. Wir regeln das für Sie, unkompliziert und schnell.
Als ihr deutscher Spezialist kümmern wir uns ausschließlich um Entschädigungen gem. EU-Verordnung 261/2004. Wir und unsere Anwälte kennen alle relevanten Urteile und kämpfen für Ihr Recht. Auch vor Gericht.
Bei einer Flugreise kommt es häufig zu längeren Wartezeiten oder gar annullierten Flügen. Die EU-Fluggastverordnung 261/2004 aus dem Jahr 2005 legt standardisiert fest, wann Ihnen in einem solchen Fall welche Zahlungssumme zusteht.
In der Realität sieht es leider so aus, dass viele Fluggesellschaften sich gegenüber privaten Beschwerden weigern, ihrer Zahlungspflicht nachzukommen. Dabei steht jedem Passagier ab einer Flugverspätung von drei Stunden, die nicht durch außergewöhnliche Umstände zustande gekommen ist, eine Entschädigung zu. Wir sorgen dafür, dass Sie diese auch erhalten!
Flugrecht hat sich zur Aufgabe gemacht, jeden einzelnen Fluggast zu unterstützen, der von einer Airline ignoriert, vertröstet oder hingehalten wird. Bei uns können Sie einfach per Mausklick in nur zwei Minuten herausfinden, ob Ihnen der Anspruch auf eine Entschädigungs-Zahlung zusteht. Geben Sie einfach Ihre Flugnummer sowie das Abflug-Datum ein: Dank unserer Datenbank mit allen Flügen in Europa und der nach EU-Gericht festgelegten Entschädigungssumme, die sich je nach Dauer der Verspätung richtet, erfahren Sie in kürzester Zeit, welchen Anspruch Sie haben.
Was sehr viele Reisende nicht wissen: Die Fluggesellschaften sind nicht erst bei einem absoluten Horrorszenario – wie zum Beispiel einem Flugausfall gezwungen, eine Entschädigung zu zahlen. Bereits ab einer Wartezeit von zwei Stunden steht Ihnen eine Vergütung in Form von Verpflegung zu, und schon eine Stunde später haben Sie volles Recht auf eine Entschädigung. Die Flugverspätung darf allerdings nicht aufgrund von außergewöhnlichen Umständen zustande kommen. Dazu gehören Wettereinflüsse oder ein Vogelschlag, aber längst nicht mehr der klassische Grund eines technischen Defekts. Die Airlines müssen viel häufiger als erwartet eine Wiedergutmachung leisten, und die Chancen, dass dies geschieht, steigen mit uns als Partner deutlich.
Wenn Sie versuchen, den Kampf gegen eine Fluggesellschaft alleine aufzunehmen, werden Sie leider häufig und schnell merken, dass diese Sie immer wieder vertröstet und so letztendlich ihrer Zahlungspflicht entgeht. Wir geben Ihnen die Möglichkeit, als professioneller Partner an Ihrer Seite zu stehen und die gesamte Abwicklung des Streitfalls für Sie zu übernehmen. Wurde Ihr Flug zum Beispiel überbucht, steht Ihnen eine Entschädigung zu. Wenden Sie sich diesbezüglich gerne an Flugrecht und Sie verfahren sicher, schnell und risikolos. Sämtliche unserer Dienste sind vorerst für Sie kostenlos, da wir erst im Erfolgsfall, für den die Chance mit uns ausgesprochen hoch ist, eine Provision der auszuzahlenden Summe berechnen.
Selbstverständlich kämpfen wir auch für Ihr Recht, wenn Ihnen aufgrund einer Flugverspätung eine Entschädigung während einer Pauschalreise zusteht. Bei einem Streik sieht die Sache dagegen leider etwas anders aus. Ein solches Ereignis zählt zu den genannten außergewöhnlichen Umständen und stellt keine Grundlage für eine Entschädigung dar. Dennoch geben wir Ihnen auf unserer Homepage sehr gerne Auskunft darüber, auf welche Fluggastrechte Sie sich bei einem Streik berufen können.
Darüber hinaus gibt es noch viele weitere Situationen, in denen Ihnen gezielt Fluggastrechte zustehen. Klicken Sie sich einfach durch die unterschiedlichen Themen, um mehr zu erfahren oder prüfen Sie kostenlos Ihren Entschädigungsanspruch. Beharren Sie auf Ihr Recht – wir helfen Ihnen dabei!
Datum | Fluggesellschaft (Flugnummer) |
Flugstrecke | Status | Entschädigungsanspruch einfordern: |
---|---|---|---|---|
So, 28.Feb.2021
15:30 Uhr
So, 28.Feb.2021 | 15:30 Uhr | Air India (AI124)
|
von: Frankfurt (FRA) nach: Bombay(Mumbai) (BOM) |
Gestrichen
|
Gestrichen 600 € | |
So, 28.Feb.2021
11:50 Uhr
So, 28.Feb.2021 | 11:50 Uhr | Lufthansa (LH1332)
|
von: Frankfurt (FRA) nach: Marrakech (RAK) |
Gestrichen
|
Gestrichen 400 € | |
So, 28.Feb.2021
16:25 Uhr
So, 28.Feb.2021 | 16:25 Uhr | Lufthansa (LH1333)
|
von: Marrakech (RAK) nach: Frankfurt (FRA) |
Gestrichen
|
Gestrichen 400 € | |
Di, 23.Feb.2021
09:10 Uhr
Di, 23.Feb.2021 | 09:10 Uhr | Qatar (QR60)
|
von: Muenchen (Munich) (MUC) nach: Doha (DOH) |
Gestrichen
|
Gestrichen 600 € | |
Mo, 15.Feb.2021
20:40 Uhr
Mo, 15.Feb.2021 | 20:40 Uhr | Lufthansa CityLine (CL1958)
|
von: Muenchen (Munich) (MUC) nach: Berlin (BER) |
Gestrichen
|
Gestrichen 250 € | |
Mi, 24.Feb.2021
09:15 Uhr
Mi, 24.Feb.2021 | 09:15 Uhr | Air Malta (KM306)
|
von: Malta (MLA) nach: Muenchen (Munich) (MUC) |
Gestrichen
|
Gestrichen 250 € | |
Sa, 27.Feb.2021
08:15 Uhr
Sa, 27.Feb.2021 | 08:15 Uhr | Eurowings (EW9978)
|
von: Duesseldorf (Dusseldorf) (DUS) nach: Erbil (EBL) |
Gestrichen
|
Gestrichen 600 € | |
Sa, 27.Feb.2021
16:00 Uhr
Sa, 27.Feb.2021 | 16:00 Uhr | Eurowings (EW9979)
|
von: Erbil (EBL) nach: Duesseldorf (Dusseldorf) (DUS) |
Gestrichen
|
Gestrichen 600 € | |
Sa, 07.Nov.2020
09:30 Uhr
Sa, 07.Nov.2020 | 09:30 Uhr | Bulgaria Air (FB320)
|
von: Berlin (Tegel) (TXL) nach: Sofia (SOF) |
Gestrichen
|
Gestrichen 400 € | |
Mo, 15.Feb.2021
19:05 Uhr
Mo, 15.Feb.2021 | 19:05 Uhr | Lufthansa (LH2077)
|
von: Hamburg (HAM) nach: Muenchen (Munich) (MUC) |
Gestrichen
|
Gestrichen 250 € |